Das BMJ hat die Zwangsvollstreckungsformulare umfassend überarbeitet und an die Änderungen in der ZPO sowie die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die Formulare für GV und Pfüb wurden nicht nur hier und da ein wenig verändert, sondern komplett neu gestaltet. Einige "Fehler" wurden beseitigt - neue Probleme werden hinzukommen.
Die neuen Formulare dürfen seit dem 22. Dezember 2022 genutzt werden. Die Übergangsfrist, in der die Anträge sowohl mit den bisherigen als auch mit den neuen Formularen gestellt werden können, wurde bis zum 31.August 2024 verlängert. Nach derzeitigem Stand dürfen dann ab 01.September 2024 Anträge nur noch mit den neuen Formularen gestellt werden.
Stellen Sie sich rechtzeitig auf die neuen Formulare ein. In meinen Seminaren/Webinaren stelle Ihnen Punkt für Punkt die Änderungen vor.
Weitere Informationen unter Formulare für die Zwangsvollstreckung.